Erste Post vom Staate Dänemark
Heute kam in Zusammenhang mit dem Hauskauf die vorläufige CPR-Nummer per E-Mail. Diese entspricht der deutschen Steuernummer und musste im Rahmen des Immobilienerwerbs beantragt werden. Die vorläufige Nummer wird nach dem Besuch bei der Einwanderungsbehörde dann zur endgültigen. Glücklicherweise hat mich meine Anwältin über alles ausführlich informiert und auch den Antrag dafür gestellt, sonst hätte das in Dänisch verfasste Dokument bei mir wahrscheinlich erstmal Panik ausgelöst. So ist es ein wundervoller erster Schritt auf dem Weg in die neue Heimat.